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AEVO – Was ist das?
„AEVO" ist die Abkürzung für „Ausbilder-Eignungsverordnung" und bildet zusammen mit dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) die rechtliche Grundlage für Ihre Tätigkeit als Ausbilder.
Oft wird statt AEVO auch von „Ausbildung der Ausbilder" (AdA) und statt „AEVO-Prüfung" von „AdA-Schein", „Ausbilderschein" oder „Ausbildereignungsprüfung" gesprochen.
Um ausbilden zu dürfen benötigen Sie den Nachweis der Berufs- und Arbeitspädagogischen Eignung. Die Eignung ist grundsätzlich mit einer Prüfung nach der AEVO nachzuweisen. Die Prüfung können Sie bei einer zuständigen Stelle, z.B. Ihrer für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK), ablegen.
Häufig gestellte Fragen
Eine Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung sollte so früh wie möglich erfolgen – spätestens 2–3 Monate vorher. Den genauen Anmeldeschluss, Anmeldevordrucke und Informationen über zusätzlich einzureichende Unterlagen und Nachweise sollten Sie rechtzeitig bei Ihrer zuständigen IHK einholen. Die meisten IHKs bieten auch die Möglichkeit einer Online-Anmeldung an.
Der schriftliche Teil der bundesweit einheitlichen AEVO Prüfung dauert 180 Minuten. Die praktische Prüfung dauert insgesamt höchstens 30 Minuten. Ausnahme: Im Bereich der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft dauert die praktische Prüfung höchstens 60 Minuten.
Beginnen Sie bereits frühzeitig mit der Vorbereitung auf Ihre AEVO Prüfung. Wer rechtzeitig mit der Vorbereitung beginnt, muss keine Lücken lassen und kann die Prüfungsvorbereitung planmäßig und sinnvoll angehen. Wann genau der optimale Zeitpunkt ist, mit dem Lernen zu starten, ist individuell verschieden und hängt davon ab, wie viele Lernstunden Ihnen in der Woche zur Verfügung stehen.
Den genauen Prüfungsort teilt Ihnen Ihre zuständige IHK in der schriftlichen Einladung zur Prüfung mit, die spätestens zwei Wochen vor der Prüfung bei Ihnen eintrifft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Ansprechpartner der IHK. Ihre Industrie- und Handelskammer finden Sie hier: IHK Finder
Die Prüfungsergebnisse werden Ihnen in der Regel schriftlich mitgeteilt. Von telefonischen Anfragen sollten Sie absehen, da telefonische Auskünfte nicht erteilt werden dürfen. Bei vielen IHKs können Sie Ihre Prüfungsergebnisse ca. 4–6 Wochen nach der Prüfung auch online abrufen.