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Was ist die 34a Prüfung?
Die 34a Prüfung — offiziell Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) — ist die staatlich vorgeschriebene Prüfung für bestimmte verantwortungsvolle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Sie wird vor den Industrie- und Handelskammern abgelegt und dient dem Nachweis, dass die geprüfte Person über die fachlichen Kenntnisse verfügt, um Verantwortung für die Sicherheit fremden Lebens und Eigentums zu übernehmen. Rechtliche Grundlage bilden § 34a GewO und die Bewachungsverordnung, die zusammen sicherstellen sollen, dass im Bewachungsgewerbe Tätige behördlich zuverlässig sowie persönlich und fachlich geeignet sind.
Für einfachere Tätigkeiten genügt stattdessen die Unterrichtung nach § 34a GewO — umgangssprachlich der "kleine 34a-Schein", während die bestandene Sachkundeprüfung als "großer 34a-Schein" bezeichnet wird.
Was kann man mit dem 34a Schein machen?
Häufig gestellte Fragen
Für den 34a Schein ist nicht immer eine Prüfung notwendig. Für bestimmte einfache Bewachungstätigkeiten reicht die 40-stündige IHK-Unterrichtung aus; für andere Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung Pflicht. Außerdem können bestimmte anerkannte Berufsabschlüsse oder gleichwertige Qualifikationen die Anforderungen ersetzen.
Ein Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben auch die Möglichkeit, sich in Eigenregie auf die Prüfung vorzubereiten. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs wird aber von den IHKs empfohlen, da die Sachkundeprüfung anspruchsvoll und ohne Vorbereitungskurs schwer zu bestehen ist.
Grundsätzlich finden die Sachkundeprüfungen bundesweit jeweils am dritten Donnerstag eines Monats statt. Im Dezember grundsätzlich am zweiten Donnerstag. Es kann jedoch zu kalendarisch bedingten Abweichungen kommen.
Die Unterrichtung nach § 34a GewO dauert 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und wird nicht mit einer formalen Prüfung abgeschlossen. Die Sachkundeprüfung ist umfangreicher, endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung und ist für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Selbstständige, Türsteher, Kaufhausdetektive) zwingend vorgeschrieben.
Voraussetzung für die Durchführung der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO sind gute deutsche Sprachkenntnisse. Für die Unterrichtung wird Deutsch in Wort und Schrift auf Niveau B1 vorausgesetzt.