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Was ist die 34a Prüfung?

Die 34a Prüfung — offiziell Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) — ist die staatlich vorgeschriebene Prüfung für bestimmte verantwortungsvolle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Sie wird vor den Industrie- und Handelskammern abgelegt und dient dem Nachweis, dass die geprüfte Person über die fachlichen Kenntnisse verfügt, um Verantwortung für die Sicherheit fremden Lebens und Eigentums zu übernehmen. Rechtliche Grundlage bilden § 34a GewO und die Bewachungsverordnung, die zusammen sicherstellen sollen, dass im Bewachungsgewerbe Tätige behördlich zuverlässig sowie persönlich und fachlich geeignet sind.

Für einfachere Tätigkeiten genügt stattdessen die Unterrichtung nach § 34a GewO — umgangssprachlich der "kleine 34a-Schein", während die bestandene Sachkundeprüfung als "großer 34a-Schein" bezeichnet wird.

Was kann man mit dem 34a Schein machen?

Für welche Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist eine bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a GewO notwendig und für welche Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nach § 34a GewO?

Die Sachkundeprüfung müssen Sie grundsätzlich ablegen, wenn Sie sich selbstständig machen wollen. Auch gesetzliche Vertreter einer juristischen Person sowie Betriebsleiter/Geschäftsführer von Wach- und Sicherheitsunternehmen müssen die Sachkundeprüfung machen. Außerdem Angestellte in folgenden Bereichen:

  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive)

  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen)

  • Bewachung in leitender Funktion in Flüchtlingsunterkünften

  • Bewachung in leitender Funktion in zugangsgeschützten Großveranstaltungen


Für andere gewerbliche Tätigkeiten von Wach- und Sicherheitsunternehmen reicht die Unterrichtung gemäß §34a GewO.

Welche Personen sind von der 34a Prüfung befreit?

Von der Sachkundeprüfung ist befreit, wer:

  • eine Prüfung als "Geprüfte Werkschutzkraft", "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft", "Geprüfter Werkschutzmeister" oder "Meister für Schutz und Sicherheit" bei einer IHK erfolgreich abgelegt hat

  • eine Ausbildung als "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" erfolgreich abgeschlossen hat

  • einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung in einem der folgenden Bereiche hat: mittlerer Polizeivollzugsdienst, Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei, mittlerer Justizvollzugsdienst, Feldjäger in der Bundeswehr

  • mindestens in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 1. Januar 2003 befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig war 

  • vor dem 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe beschäftigt war

Von der Unterrichtung nach §34a ist befreit, wer:

  • bereits erfolgreich eine Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe abgelegt hat.

Wer kann die 34a Prüfung machen?

Voraussetzung für die Durchführung der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO sind gute deutsche Sprachkenntnisse.

Um eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe wirklich ausüben zu können – nach bestandener Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung – müssen Sie zudem grundsätzlich das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein eintragungsloses Führungszeugnis vorweisen.

Wer führt die 34a Prüfung nach GewO durch?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO wird ausschließlich von IHKs durchgeführt. Auch die Unterrichtung nach § 34a GewO ("kleiner 34a-Schein") liegt in der Zuständigkeit der IHKs — sie schließt allerdings nicht mit einer Prüfung ab, sondern umfasst 40 Unterrichtsstunden und wird bei regelmäßiger Teilnahme mit einer Unterrichtungsbescheinigung der IHK bestätigt. Eine "34a-Prüfung" im eigentlichen Sinn gibt es also nur in Form der Sachkundeprüfung.

Vorbereitungskurse zur Sachkundeprüfung bieten die IHKs hingegen nicht an. Diese werden von zahlreichen privaten Anbietern zu sehr unterschiedlichen Preisen angeboten — abhängig von Art und Umfang des Unterrichts.

Gut zu wissen: Ein Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; eine Vorbereitung in Eigenregie ist ebenfalls möglich. Die IHKs empfehlen die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs jedoch ausdrücklich, da die Sachkundeprüfung anspruchsvoll und ohne gezielte Vorbereitung schwer zu bestehen ist.

Lerninhalte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Sachgebiete

Folgende Sachgebiete sind Inhalt der Sachkundeprüfung:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht • Bürgerliches Gesetzbuch

  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen

  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste

  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt

  • Grundzüge der Sicherheitstechnik


Rahmenplan

Auf die oben genannten Sachgebiete bezieht sich auch der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (Stand: September 2019). Neben den Sachgebieten, Erläuterungen und Schwerpunkten im mündlichen Prüfungsteil werden dort auch sogenannte Taxonomiestufen aufgeführt. So können Sie erkennen, in welcher Tiefe der genannte Inhalt gelernt werden muss.

Aufbau Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

1) Schriftlicher Teil

Die schriftliche Sachkundeprüfung nach § 34a GewO besteht aus insgesamt 82 geschlossenen Aufgaben, die innerhalb von 120 Minuten gelöst werden müssen. Die Aufgaben decken alle Sachgebiete ab. Mindestens 50 Prozent müssen richtig beantwortet werden, um die Prüfung zu bestehen. Hilfsmittel sind für diese Prüfung nicht erlaubt. Nur wenn Sie die schriftliche Sachkundeprüfung bestehen, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Gewichtung schriftliche Sachkundeprüfung:

Sachgebiet

Fragen

Punkte

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

7

11

Gewerberecht

5

8

Datenschutzrecht

5

8

Bürgerliches Gesetzbuch

13

21

Strafgesetzbuch und Strafverfahrensrecht

13

21

Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherungsdienste

8

13

Umgang mit Waffen

5

8

Umgang mit Menschen

19

19

Grundzüge der Sicherheitstechnik

7

11

2) Mündliche Prüfung § 34a

Ablauf der Sachkundeprüfung nach § 34a:

In der mündlichen 34a-Prüfung werden Sie entweder als Einzelperson geprüft oder in einer Gruppe mit bis zu fünf Prüfungsteilnehmern. Häufig werden Fallbeispiele aus der Praxis für die mündliche Sachkundeprüfung genutzt. Als Prüfungsteilnehmer müssen Sie anhand von Fragen der Prüfer das richtige Verhalten in dem konkreten Fall beschreiben und begründen – auch aus rechtlicher Sicht. Es sind etwa 15 Minuten dafür festgesetzt.

Sachkundeprüfung & Unterrichtung – Lernmaterial

Intensives Lernen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist unerlässlich. Um sich bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten, empfehlen die IHKs die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs sowie die Nutzung weiterer Lernmaterialien. Auch in der Unterrichtung nach § 34a GewO müssen Sie regelmäßig lernen, um die nach jeder Lerneinheit durchgeführten Verständnistests zu bestehen. Hier im Shop finden Sie Lernmaterial, das gemeinsam mit IHK-Prüfern entwickelt wurde und sich sowohl für die Unterrichtung nach § 34a als auch für die Sachkundeprüfung eignet. Mit Hilfe der Lernmaterialien und hunderten von Übungsfragen können Sie einzelne Sachgebiete nacharbeiten und gleichzeitig für die Prüfung trainieren.

IHK Sachkundeprüfung §34a – Prüfungstermine

Grundsätzlich finden die Sachkundeprüfungen bundesweit jeweils am dritten Donnerstag eines Monats statt. Es kann jedoch auch zu kalendarisch bedingten Abweichungen kommen, wenn zum Beispiel der dritte Donnerstag im Monat auf einen Feiertag fällt. Zudem findet die Sachkundeprüfung im Dezember grundsätzlich immer am zweiten Donnerstag im Monat statt. Bitte fragen Sie bei Ihrer IHK, um verbindliche Prüfungstermine und Anmeldefristen zu erfahren.

Unterrichtung vs. Sachkundeprüfung – Überblick

Auch eine Unterrichtung im Bewachungsgewerbe qualifiziert Lehrgangsteilnehmer eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben zu übernehmen. Dennoch gibt es einige Unterschiede zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Bezug auf Weiterbildungsdauer, Prüfung und die anschließenden auszuübenden Tätigkeiten.

Unterrichtung nach § 34a GewO

Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Voraussetzungen

gutes Deutsch in Wort und Schrift (B1)

gutes Deutsch in Wort und Schrift

Dauer

40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

variiert je nach privatem Anbieter und Art der Vorbereitungskurse zwischen 60 und 400 Unterrichtseinheiten

Wo?

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Prüfung

Nein (nur Verständnistests)

Ja

Tätigkeiten

Angestellte in Wach- und Sicherheitsunternehmen (Ausnahmen: siehe rechts)

Selbständige, Bereichsleiter/Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter einer juristischen Person sowie Angestellte in: Kaufhausdetektiv, Türsteher, Citystreifen, leitende Funktion Flüchtlingsunterkünfte, leitende Funktion Großveranstaltungen

Die Unterrichtung nach § 34a GewO wird nicht mit einer Prüfung abgeschlossen. Während des Unterrichts werden jedoch nach jeder Lerneinheit Tests durchgeführt, in denen Sie mündliche sowie schriftliche Verständnisfragen richtig beantworten müssen. Am Ende des Lehrgangs erhalten Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung – vorausgesetzt Sie haben auch keine Fehlzeiten.

Lerntipps für die 34a Prüfung

Mit der Vorbereitung für die Sachkundeprüfung sollten Sie idealerweise 2-3 Monate im Voraus beginnen, um sich relevante Inhalte für die Prüfung hinreichend einzuprägen. Mit diesen 5 Lerntipps schaffen Sie sich eine klare Struktur, die Ihnen zu mehr Lernerfolg verhilft.

1. Breite vor Tiefe

Jede der drei Aufgabenstellungen muss mit mindestens 50 Punkten bestanden werden – eine schwache Klausur lässt sich durch eine starke nicht ausgleichen. Es lohnt sich daher, alle Handlungsbereiche solide abzudecken, statt einzelne zu vertiefen und andere zu vernachlässigen.

2. Für ein gutes Lernumfeld sorgen

Das Lernumfeld spielt für den Lernerfolg keine unbedeutende Rolle. Suchen Sie sich einen ruhigen Ort mit einer komfortablen Sitzgelegenheit und vermeiden Sie jegliche Ablenkung durch Personen oder Unterhaltungsgegenstände.

3. Überblick über Lernstoff verschaffen

Sammeln Sie zunächst alle Unterlagen wie Notizen, Skripte, Videos oder Übungshefte, die Sie während des Lehrgangs und Ihrer eigenen Vorbereitung erstellt oder erworben haben. Selektieren Sie dann, welche Inhalte für die bevorstehende Prüfung relevant sind. Durch das Eingrenzen des Lernstoffes, können Sie die Lernzeit effizienter nutzen.

4. Inhalte zusammenfassen

Es empfiehlt sich von Lerninhalten Zusammenfassungen in Stichpunkten – mit Fokus auf die wirklich wichtigen Informationen – zu erstellen. Wenn Sie die übersichtlichen Notizen auf einem digitalen Gerät sammeln, können Sie diese auch unterwegs anschauen und verinnerlichen oder Wartezeiten nutzen.

5. Lerntag durchplanen

Je nach Lerntyp kann der Lernstoff auf unterschiedliche Weise aufgenommen werden. Für den einen ist es leichter, sich mit Gleichgesinnten über die verschiedenen Themen mündlich auszutauschen, dem anderen hilft es, Videos oder andere visuelle Medien zu nutzen. Planen Sie Ihren Lerntag möglichst genau durch: Welche Informationen wollen Sie wie aufnehmen? Bis wann wollen Sie welche Inhalte gefestigt haben? Halten Sie handschriftlich oder in einer Excel Datei fest, wie Ihre Lerntage aussehen sollen.

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Lernmaterial Bewachungsgewerbe

IHK GewO 34a-App

Häufig gestellte Fragen

Für den 34a Schein ist nicht immer eine Prüfung notwendig. Für bestimmte einfache Bewachungstätigkeiten reicht die 40-stündige IHK-Unterrichtung aus; für andere Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung Pflicht. Außerdem können bestimmte anerkannte Berufsabschlüsse oder gleichwertige Qualifikationen die Anforderungen ersetzen.


Ein Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben auch die Möglichkeit, sich in Eigenregie auf die Prüfung vorzubereiten. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs wird aber von den IHKs empfohlen, da die Sachkundeprüfung anspruchsvoll und ohne Vorbereitungskurs schwer zu bestehen ist.

Grundsätzlich finden die Sachkundeprüfungen bundesweit jeweils am dritten Donnerstag eines Monats statt. Im Dezember grundsätzlich am zweiten Donnerstag. Es kann jedoch zu kalendarisch bedingten Abweichungen kommen.

Die Unterrichtung nach § 34a GewO dauert 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und wird nicht mit einer formalen Prüfung abgeschlossen. Die Sachkundeprüfung ist umfangreicher, endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung und ist für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Selbstständige, Türsteher, Kaufhausdetektive) zwingend vorgeschrieben.

Voraussetzung für die Durchführung der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO sind gute deutsche Sprachkenntnisse. Für die Unterrichtung wird Deutsch in Wort und Schrift auf Niveau B1 vorausgesetzt.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Inhalte.

Rechtsverbindliche Informationen zur Unterrichtung oder Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO finden Sie in der Prüfungsordnung Ihrer zuständigen IHK.