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Voraussetzungen für die Zulassung
Die Wirtschaftsfachwirte Prüfung der IHK besteht aus den zwei Teilprüfungen “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ)” und “Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)”, für die Sie unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllen müssen.
Wie läuft die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt ab?
Das sagen unsere Absolvent:innen
Häufig gestellte Fragen
Die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt gilt als anspruchsvoll, ist mit guter Vorbereitung aber gut zu schaffen. Laut bundesweiter DIHK-Fortbildungsstatistik haben im Jahr 2024 rund 65 % der Teilnehmenden bestanden. Der Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 6 eingeordnet – also auf Bachelor-Niveau. Eine strukturierte Vorbereitung mit Original-IHK-Prüfungen, Fachliteratur und gegebenenfalls einem Vorbereitungslehrgang erhöht die Erfolgsaussichten deutlich.
Die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt darf pro nicht bestandener Teilprüfung zweimal wiederholt werden. Die beiden Teilprüfungen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und „Handlungsspezifische Qualifikationen" werden dabei jeweils getrennt betrachtet. Bestandene Prüfungsleistungen aus einer vorangegangenen Prüfung werden auf Antrag angerechnet, sofern die Anmeldung zur Wiederholung innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung der nicht bestandenen Prüfung erfolgt. Verbindliche Auskünfte zum Verfahren erteilt die zuständige IHK.
Ja, die mündliche Prüfung kann wiederholt werden, wenn Sie sie nicht bestanden haben. Sie ist Bestandteil der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen" (HQ), die aus zwei Komponenten besteht: einer schriftlichen Situationsaufgabe an zwei Prüfungstagen und einer mündlichen Prüfung in Form eines Fachgesprächs mit Präsentation.
Haben Sie die schriftliche Situationsaufgabe bereits mit mindestens „ausreichend" bestanden und ist nur die mündliche Prüfung nicht bestanden, müssen Sie die HQ nicht komplett neu ablegen. Einzelne Prüfungsteile können wiederholt werden; Ihre bestandene schriftliche Leistung wird auf Antrag angerechnet, sofern Sie sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholung anmelden.
Wichtig zur Abgrenzung gegenüber der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" (WQ): In der WQ existiert zwar eine mündliche Ergänzungsprüfung – diese dient jedoch nicht der Wiederholung, sondern dem Ausgleich einer mangelhaften Leistung in genau einem der vier WQ-Fächer. Für die mündliche Prüfung der HQ sieht die Verordnung eine solche Ergänzungsprüfung nicht vor.
Die mündliche Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt findet erst nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Teilprüfungen statt. Die schriftlichen Prüfungen werden bundesweit zweimal jährlich an einheitlichen Terminen durchgeführt, üblicherweise im Frühjahr und im Herbst. Den konkreten Termin der mündlichen Prüfung – meist einige Wochen nach den schriftlichen Klausuren – legt die jeweils zuständige IHK fest. Aktuelle bundeseinheitliche Prüfungstermine veröffentlicht die DIHK-Bildungs-gGmbH; die örtlichen Anmeldefristen und mündlichen Prüfungstermine erfragen Sie bei Ihrer IHK.