Internationale Abschlussbezeichnung
Neben der Abschlussbezeichnung “Geprüfter Bilanzbuchhalter” können Bilanzbuchhalter Absolventen, die sich ab 24. Dezember 2020 zur Prüfung angemeldet haben, zukünftig auch die neue zusätzliche Abschlussbezeichnung “Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung” führen. Auch bei einer früheren Anmeldung ist unter bestimmten Umständen ein Wechsel möglich. Die Abschlussbezeichnungen können zusammen oder auch getrennt verwendet werden.
Was ändert sich?
Die zusätzliche Abschlussbezeichnung hat keine Auswirkungen auf die Qualifikationsinhalte der Verordnung. Im Februar 2021 erfolgt eine Neuauflage des DIHK-Rahmenplans. Mit der Neuauflage wird im Punkt 4.4.2.1 „Statische Investitionsrechnungsverfahren“ die Taxonomie auf „durchführen“ geändert. Alle anderen Inhalte sind unverändert.
Bei den dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberufen ist für die Prüfungszulassung keine nachfolgende Berufspraxis mehr erforderlich. Bei den anderen Zugangswegen ist die jeweils erforderliche Berufspraxis um ein Jahr reduziert.
Bei der schriftlichen Prüfung müssen zukünftig, um den Bachelor Professional zu erhalten, die drei Aufgabenstellungen jeweils mit mindestens 50 Punkten absolviert werden. Bei einer eventuellen Wiederholungsprüfung müssen erneut alle drei Aufgabenstellungen abgelegt werden.